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CH-LU
§ 9 Verordnung über das kantonale Bibliotheksangebot - Kosten und Gebühren
Zentral- und Hochschulbibliothek - Benutzung
§ 9 Verordnung über das kantonale Bibliotheksangebot · Kosten und Gebühren
1. Die Benutzung der Zentral- und Hochschulbibliothek sowie der bibliothekseigenen Informationsmittel ist unentgeltlich.
2. Für Mahnungen werden Gebühren bis zu maximal 20 Franken pro Medium und Mahngang erhoben.
3. Auslagen können den Benutzerinnen und Benutzern in Rechnung gestellt werden.