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421 CH-LU

§ 16 Verordnung über das kantonale Bibliotheksangebot - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 16 Verordnung über das kantonale Bibliotheksangebot · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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