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§ 14 Verordnung über das kantonale Bibliotheksangebot - Bildungsangebote

Kantonale Beratung und Bildungsangebote
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§ 14 Verordnung über das kantonale Bibliotheksangebot · Bildungsangebote

1. Das Bildungs- und Kulturdepartement sorgt nach Massgabe der verfügbaren Mittel dafür, dass für die Gemeinden und die kantonalen Schulbibliotheken Einführungskurse und Weiterbildungsangebote bereitstehen.

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