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§ 12 Verordnung über das kantonale Bibliotheksangebot - Kosten und Gebühren

Kantonale Schulbibliotheken
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§ 12 Verordnung über das kantonale Bibliotheksangebot · Kosten und Gebühren

1. Die Benutzung der kantonalen Schulbibliotheken ist unentgeltlich.

2. Für Mahnungen werden Gebühren bis zu maximal 20 Franken pro Medium und Mahngang erhoben.

3. Auslagen können den Benutzerinnen und Benutzern in Rechnung gestellt werden.

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