Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415 CH-LU

§ 3 Verordnung über die kommunalen Musikschulen und die ausserschulische musikalische Talentförderung - Qualitätssicherung und -entwicklung

Kommunale Musikschulen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Verordnung über die kommunalen Musikschulen und die ausserschulische musikalische Talentförderung · Qualitätssicherung und -entwicklung

1. Die Dienststelle Volksschulbildung unterstützt die Musikschulleitungen bei der Qualitätssicherung und -entwicklung durch geeignete Instrumente und Weiterbildungskurse. Sie überwacht die Einhaltung der kantonalen Vorgaben.

← § 2 Verordnung über die kommunalen Musikschulen und die ausserschulische musikalische Talentförderung Kommunale Organisation § 4 Verordnung über die kommunalen Musikschulen und die ausserschulische musikalische Talentförderung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →