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409 CH-LU

§ 28 Verordnung über die Sonderschulung - Anrechenbarer Betriebsaufwand

Rechnungsführung
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§ 28 Verordnung über die Sonderschulung · Anrechenbarer Betriebsaufwand

1. Die Eckwerte für den anrechenbaren Betriebsaufwand richten sich nach den Bestimmungen der Verordnung zum Gesetz über die sozialen Einrichtungen vom 7. Januar 2020.

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