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CH-LU
§ 28 Verordnung über die Sonderschulung - Anrechenbarer Betriebsaufwand
Rechnungsführung
§ 28 Verordnung über die Sonderschulung · Anrechenbarer Betriebsaufwand
1. Die Eckwerte für den anrechenbaren Betriebsaufwand richten sich nach den Bestimmungen der Verordnung zum Gesetz über die sozialen Einrichtungen vom 7. Januar 2020.