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CH-LU
§ 18 Verordnung über die Sonderschulung - Weitere Sonderschulen
Die Luzerner Sonderschulen
§ 18 Verordnung über die Sonderschulung · Weitere Sonderschulen
1. ...
2. Lernende mit Behinderung im Bereich Sprachentwicklung werden durch die Sprachheilschule Mariazell oder das Heilpädagogische Zentrum Hohenrain geschult.
3. ...
4. Lernende mit Behinderung im Bereich Körper, Motorik und Gesundheit werden in der Sonderschule der «Rodtegg Stiftung für Menschen mit körperlicher Behinderung», Luzern, geschult.