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409 CH-LU

§ 17 Verordnung über die Sonderschulung - Sonderschulen für Lernende mit Behinderung im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung

Die Luzerner Sonderschulen
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§ 17 Verordnung über die Sonderschulung · Sonderschulen für Lernende mit Behinderung im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung

1. Für Lernende mit Behinderung im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung bestehen Sonderschulen in der Stiftung Schule und Wohnen Mariazell, Sursee, in der Stiftung Schul- und Wohnzentrum, Malters, in der Stiftung Villa Erica, Nebikon, in der Stiftung Jugenddorf St. Georg, Knutwil, im Therapieheim Sonnenblick, Kastanienbaum, und in der Jugendhilfe-Netzwerk Integration AG in Escholzmatt.

2. Weitere Sonderschulen für Lernende mit Behinderung im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung sowie mit psychischen Erkrankungen können bei Bedarf anerkannt werden.

3. Im Einzelfall können Lernende mit Behinderung im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung auch in Regelklassen von privaten Schulen geschult werden.

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