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408 CH-LU

§ 2 Verordnung über die Schuldienste - Schuldienstkreise und Schuldienststandorte

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung über die Schuldienste · Schuldienstkreise und Schuldienststandorte

1. Der Regierungsrat legt für die schulpsychologischen Dienste und die pädagogisch-therapeutischen Dienste die Schuldienstkreise und die Schuldienststandorte fest.

2. ...

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