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408 CH-LU

§ 13 Verordnung über die Schuldienste - Aufgaben der Dienststelle Volksschulbildung

Schuldienste - Logopädische Dienste
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§ 13 Verordnung über die Schuldienste · Aufgaben der Dienststelle Volksschulbildung

1. Die Dienststelle Volksschulbildung fördert und koordiniert die Logopädie im Kanton Luzern. Sie

a. bearbeitet alle Fragen der Logopädie auf kantonaler Ebene,

b. unterstützt die Behörden, die Schulleitungen und die Lehrpersonen im Bereich der Logopädie.

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