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CH-LU
§ 13 Verordnung über die Schuldienste - Aufgaben der Dienststelle Volksschulbildung
Schuldienste - Logopädische Dienste
§ 13 Verordnung über die Schuldienste · Aufgaben der Dienststelle Volksschulbildung
1. Die Dienststelle Volksschulbildung fördert und koordiniert die Logopädie im Kanton Luzern. Sie
a. bearbeitet alle Fragen der Logopädie auf kantonaler Ebene,
b. unterstützt die Behörden, die Schulleitungen und die Lehrpersonen im Bereich der Logopädie.