406
DAZ
CH-LU
§ 29 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 29 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.