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406 DAZ CH-LU

§ 29 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 29 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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