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406 DAZ CH-LU

§ 28a Verordnung über die Förderangebote der Volksschule - Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. Februar 2025.

Schlussbestimmungen
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§ 28a Verordnung über die Förderangebote der Volksschule · Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. Februar 2025.

1. Die Gemeinden haben die speziellen Angebote zur Begabungs- und Begabtenförderung bis zum 1. August 2027 einzuführen.

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