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406 DAZ CH-LU

§ 18 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule - Beizug von Übersetzerinnen und Übersetzern

Besondere Angebote - Deutsch als Zweitsprache
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§ 18 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule · Beizug von Übersetzerinnen und Übersetzern

1. Bei Gesprächen mit Erziehungsberechtigten von fremdsprachigen Lernenden sind wenn nötig Übersetzerinnen und Übersetzer beizuziehen.

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