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406 DAZ CH-LU

§ 17 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule - Pensen

Besondere Angebote - Deutsch als Zweitsprache
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§ 17 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule · Pensen

1. Der DaZ-Anfangsunterricht umfasst im Kindergarten sowie in der 1. und 2. Klasse bei 1-3 Lernenden 3 Lektionen pro Woche. Ab einer Gruppengrösse von 4 Lernenden wird pro zusätzlichen Lernenden oder zusätzliche Lernende eine weitere halbe Lektion eingesetzt.

2. Der DaZ-Anfangsunterricht umfasst von der 3. bis zur 9. Klasse bei 1-3 Lernenden 4 Lektionen pro Woche. Ab einer Gruppengrösse von 4 Lernenden wird pro zusätzlichen Lernenden oder zusätzliche Lernende eine weitere halbe Lektion eingesetzt.

3. Der DaZ-Aufbauunterricht umfasst auf allen Stufen bei 1-3 Lernenden 2 Lektionen pro Woche. Ab einer Gruppengrösse von 4 Lernenden wird pro zusätzlichen Lernenden oder zusätzliche Lernende eine weitere halbe Lektion eingesetzt.

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