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406 DAZ CH-LU

§ 16 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule - DaZ-Aufbauunterricht

Besondere Angebote - Deutsch als Zweitsprache
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§ 16 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule · DaZ-Aufbauunterricht

1. Der DaZ-Aufbauunterricht richtet sich an Lernende, die ihre Deutschkenntnisse vertiefen müssen, damit sie dem Regelunterricht folgen können.

2. Eine Sprachstandserhebung bildet die Grundlage für den Entscheid, ob ein Lernender oder eine Lernende DaZ-Aufbauunterricht erhält. Sie dient als Grundlage für die individuelle Förderung.

3. Der DaZ-Aufbauunterricht findet integriert in die Klasse oder als Gruppen- oder Einzelunterricht statt. Findet er in einer Gruppe statt, umfasst diese maximal 6 Lernende.

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