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DAZ
CH-LU
§ 15 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule - DaZ-Aufnahmeklassen
Besondere Angebote - Deutsch als Zweitsprache
§ 15 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule · DaZ-Aufnahmeklassen
1. Die DaZ-Aufnahmeklasse ist eine Einschulungsklasse für neu zugezogene fremdsprachige Lernende, die keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse haben. Sie kann bei Bedarf anstelle des DaZ-Anfangsunterrichts errichtet und voll- oder teilzeitlich geführt werden.
2. Die Lernenden werden alters- und stufengerecht in allen Fächern unterrichtet und auf den Wechsel in eine Regelklasse vorbereitet. Das Erlernen der deutschen Sprache bildet den Schwerpunkt.
3. Lernende einer DaZ-Aufnahmeklasse besuchen nach Möglichkeit einen Teil der Wochenlektionen in einer Regelklasse.
4. Die Klassengrösse beträgt mindestens 6 und höchstens 12 Lernende.
5. Ein Wechsel von der DaZ-Aufnahmeklasse in die Regelklasse soll jederzeit möglich sein.