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DAZ
CH-LU
§ 14 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule - DaZ-Anfangsunterricht
Besondere Angebote - Deutsch als Zweitsprache
§ 14 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule · DaZ-Anfangsunterricht
1. Der DaZ-Anfangsunterricht richtet sich an Kinder und Jugendliche, die keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse haben.
2. Dieser Unterricht wird bis zu einem Jahr intensiv in Kleingruppen (max. 6 Lernende), im Ausnahmefall für Einzelne durchgeführt.
3. Neben dem DaZ-Anfangsunterricht besuchen die Kinder und Jugendlichen den Regelklassenunterricht. Im Kindergarten und in der Unterstufe findet der DaZ-Anfangsunterricht in der Regel integriert statt.
4. Die DaZ-Lehrpersonen und die Regelklassenlehrpersonen arbeiten zusammen und sprechen die Förderziele und Massnahmen ab.