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406 DAZ CH-LU

§ 10 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule - Zeugnis

Integrative Förderung
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§ 10 Verordnung über die Förderangebote der Volksschule · Zeugnis

1. Bei Lernenden mit individuell reduzierten Lernzielen ersetzt in jenen Fächern, in welchen eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist, ein Lernbericht die Noten. Das Zeugnis enthält den Eintrag «Integrative Förderung: Individuelle Lernziele». Bei den entsprechenden Fächern wird «besucht» eingetragen.

2. Bei Lernenden mit individuell erweiterten Lernzielen werden Noten gemäss den Lernzielen der jeweiligen Stufe erteilt. Die Noten werden durch einen Lernbericht ergänzt.

3. Bei Lernenden, die ohne individuelle Lernzielanpassung gefördert werden, werden die Leistungen gemäss der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom 15. Mai 2007 beurteilt.

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