405b
CH-LU
§ 34 Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 34 Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.