§ 8 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule - Beurteilung des Lern- und Arbeitsverhaltens sowie des Sozialverhaltens ab der 3. Klasse der Primarschule
§ 8 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule · Beurteilung des Lern- und Arbeitsverhaltens sowie des Sozialverhaltens ab der 3. Klasse der Primarschule
1. Im Zeugnis werden in der 3. bis 6. Klasse der Primarschule und in der Sekundarschule von den überfachlichen Kompetenzen das Lern- und Arbeitsverhalten sowie das Sozialverhalten beurteilt.
2. Im Lern- und Arbeitsverhalten werden die Lernziele «selbstständig arbeiten», «sorgfältig arbeiten», «sich aktiv am Unterricht beteiligen» und «eigene Fähigkeiten einschätzen» beurteilt.
3. Im Sozialverhalten werden die Lernziele «mit andern zusammenarbeiten», «konstruktiv mit Kritik umgehen», «respektvoll mit andern umgehen» und «Regeln einhalten» beurteilt.
4. Die Erfüllung der Lernziele im Lern- und Arbeitsverhalten sowie im Sozialverhalten werden mit den Prädikaten «übertroffen», «erreicht», «teilweise erreicht» und «nicht erreicht» beurteilt.
5. Das Lern- und Arbeitsverhalten sowie das Sozialverhalten der Lernenden werden durch die Klassenlehrperson beurteilt. Diese bezieht die anderen Lehrpersonen, welche die Klasse unterrichten, in die Beurteilung ein.