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405a CH-LU

§ 4 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule - Beurteilungsgespräch

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule · Beurteilungsgespräch

1. In jedem Schuljahr findet mindestens ein Beurteilungsgespräch zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und der oder dem Lernenden statt. Zur Gesprächsvorbereitung wird das Fremdbeurteilungsdokument ausgefüllt.

2. Im Beurteilungsgespräch werden die Lernfortschritte in den fachlichen sowie in den überfachlichen Kompetenzen aufgezeigt und zur weiteren Förderung neue Ziele und allenfalls notwendige Unterstützungsmassnahmen vereinbart.

3. Die Durchführung des Beurteilungsgesprächs wird mit der Unterschrift der Beteiligten bestätigt.

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