Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
405a CH-LU

§ 28a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule - Übergangsbestimmung der Änderung vom 23. August 2016

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule · Übergangsbestimmung der Änderung vom 23. August 2016

1. Für die Lernenden der 6. Klasse der Primarschule und der Sekundarschule im Schuljahr 2017/2018 gelten bis zur Beendigung der Volksschule die Bestimmungen der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom 15. Mai 2007 in der Fassung vom 1. August 2012.

← § 27 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule Zeugnisse § 29 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →