405a
CH-LU
§ 26 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule - Weisungen
Schlussbestimmungen
§ 26 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule · Weisungen
1. Die Dienststelle Volksschulbildung kann zu dieser Verordnung Weisungen erlassen.