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405a CH-LU

§ 26 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule - Weisungen

Schlussbestimmungen
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§ 26 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule · Weisungen

1. Die Dienststelle Volksschulbildung kann zu dieser Verordnung Weisungen erlassen.

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