405a
CH-LU
§ 22 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule - Freiwillige Repetition in der Sekundarschule
Wechsel in eine höhere Klasse - Verschiedene Bestimmungen
§ 22 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule · Freiwillige Repetition in der Sekundarschule
1. ...
2. Die freiwillige Repetition einer Klasse der Sekundarschule kann auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten hin von der Schulleitung nach Rücksprache mit der Klassenlehrperson bewilligt werden, wenn sie für die Entwicklung der oder des Lernenden als förderlich erachtet wird.