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405a CH-LU

§ 21 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule - Fremdsprachige Lernende

Wechsel in eine höhere Klasse - Verschiedene Bestimmungen
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§ 21 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule · Fremdsprachige Lernende

1. Der Wechsel von fremdsprachigen Lernenden in eine höhere Klasse der Primarschule oder der Sekundarschule erfolgt gemäss § 12 dieser Verordnung.

2. Bei der Beurteilung von fremdsprachigen Lernenden während der ersten drei Aufenthaltsjahre im deutschen Sprachgebiet ist auf Noten zu verzichten, wenn die Sprachkenntnisse in Deutsch ungenügend sind.

3. ...

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