Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
405a CH-LU

§ 14 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule - Wechsel in eine höhere Klasse der Sekundarschule

Wechsel in eine höhere Klasse - Primarschule und Sekundarschule
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule · Wechsel in eine höhere Klasse der Sekundarschule

1. Lernende der Sekundarschule wechseln vorbehältlich der nachfolgenden Bestimmungen auf Schuljahresbeginn in die höhere Klasse.

← § 12 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule Zeugnisse § 16 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →