§ 12 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule - Wechsel in die Primarschule oder in eine höhere Klasse
§ 12 Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule · Wechsel in die Primarschule oder in eine höhere Klasse
1. Lernende des Kindergartens wechseln nach ein oder zwei Jahren in die 1. Klasse der Primarschule. Lernende der Basisstufe wechseln nach drei bis fünf Jahren in die 3. Klasse der Primarschule.
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1bis. Lernende der Primarschule besuchen grundsätzlich nach Ende eines Schuljahres die nächsthöhere Klasse. Sie können altersgemischte Klassen ein Jahr länger oder eine Jahrgangsklasse nochmals besuchen, wenn es für ihre Entwicklung als förderlich erachtet wird. Grundlagen für den Entscheid sind
a. der Lernstand der oder des Lernenden beziehungsweise das Erreichen der Lernziele des Unterrichts,
b. die Entwicklungsmöglichkeiten der oder des Lernenden,
c. das Gespräch zwischen der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten.
2. Im Kindergarten, in der 1. und 2. Klasse der Primarschule und in der Basisstufe entscheiden die Klassenlehrperson, die Erziehungsberechtigten und die oder der Lernende gemeinsam über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung.
3. Von der 3. bis 6. Klasse der Primarschule entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberechtigten über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse.
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