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405 VBVREPRIE CH-LU

§ 3d Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung, VBV) - Organisation der Niveaufächer in der Sekundarschule

Schulorganisatorische Bestimmungen
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§ 3d Volksschulbildungsverordnung, VBV · Organisation der Niveaufächer in der Sekundarschule

1. Die Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch werden in Jahrgangsgruppen und in Niveaugruppen geführt (Niveaufächer).

1bis. Das Fach Deutsch oder das Fach Mathematik kann binnendifferenziert (niveauübergreifend) gemeinsam unterrichtet werden.

2. Bei weniger als 6 Lernenden im Niveau A oder im Niveau B können die Niveaufächer binnendifferenziert gemeinsam unterrichtet oder die Lektionenzahl kann in den beiden Niveaugruppen um je eine Lektion pro Niveaufach reduziert werden. Im Fach Englisch ist die Reduktion der Lektionenzahl nicht möglich.

2bis. Im Niveau C werden die Niveaugruppen in den Fächern Englisch und Französisch immer separat geführt. Bei weniger als 6 Lernenden kann die Lektionenzahl um je eine Lektion pro Niveaufach reduziert werden. Im Fach Englisch ist die Reduktion der Lektionenzahl nicht möglich.

3. ...

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