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VBVREPRIE
CH-LU
§ 3c Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung, VBV) - Gliederung und Modelle der Sekundarschule
Schulorganisatorische Bestimmungen
§ 3c Volksschulbildungsverordnung, VBV · Gliederung und Modelle der Sekundarschule
1. Die Sekundarschule gliedert sich in die Niveaus A (höhere Anforderungen), B (erweiterte Anforderungen) und C (grundlegende Anforderungen).
2. Die Sekundarschule wird im getrennten, im kooperativen oder im integrierten Modell geführt.
3. Beim getrennten Modell werden die Niveaus A, B und C in eigenen Stammklassen geführt.
4. Beim kooperativen Modell werden die Niveaus A und B gemeinsam in einer Stammklasse und das Niveau C in einer eigenen Stammklasse geführt.
5. Beim integrierten Modell werden die Stammklassen niveauübergreifend geführt.
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