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405 VBVREPRIE CH-LU

§ 3c Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung, VBV) - Gliederung und Modelle der Sekundarschule

Schulorganisatorische Bestimmungen
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§ 3c Volksschulbildungsverordnung, VBV · Gliederung und Modelle der Sekundarschule

1. Die Sekundarschule gliedert sich in die Niveaus A (höhere Anforderungen), B (erweiterte Anforderungen) und C (grundlegende Anforderungen).

2. Die Sekundarschule wird im getrennten, im kooperativen oder im integrierten Modell geführt.

3. Beim getrennten Modell werden die Niveaus A, B und C in eigenen Stammklassen geführt.

4. Beim kooperativen Modell werden die Niveaus A und B gemeinsam in einer Stammklasse und das Niveau C in einer eigenen Stammklasse geführt.

5. Beim integrierten Modell werden die Stammklassen niveauübergreifend geführt.

6. ...

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