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VBVREPRIE
CH-LU
§ 23a Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung, VBV) - Qualitätskonzept
Qualitätsmanagement
§ 23a Volksschulbildungsverordnung, VBV · Qualitätskonzept
1. Die Schule erstellt unter Berücksichtigung der kommunalen Rahmenbedingungen ein Qualitätskonzept auf der Grundlage des Qualitätskreislaufs und des kantonalen Orientierungsrahmens Schulqualität.
2. Die Dienststelle Volksschulbildung bestimmt die einzelnen Methoden und Instrumente und kann für diese Mindeststandards festlegen.