402
CH-LU
§ 8 Kulturförderungsgesetz - Ausschluss eines Rechtsanspruchs
§ 8 Kulturförderungsgesetz · Ausschluss eines Rechtsanspruchs
1. Mit Ausnahme der Leistungen nach § 7a besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen des Kantons und der Gemeinden.