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402 CH-LU

§ 8 Kulturförderungsgesetz - Ausschluss eines Rechtsanspruchs

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§ 8 Kulturförderungsgesetz · Ausschluss eines Rechtsanspruchs

1. Mit Ausnahme der Leistungen nach § 7a besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen des Kantons und der Gemeinden.

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