Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
400a VBG CH-LU

§ 65 Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Aufhebung des Erziehungsgesetzes

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (71 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 65 VBG · Aufhebung des Erziehungsgesetzes

1. Das Erziehungsgesetz vom 28. Oktober 1953 wird aufgehoben.

2. Der Regierungsrat bestimmt, welche Teile des Erziehungsgesetzes weiter gelten, falls dieses Gesetz nicht zusammen mit den übrigen Bereichsgesetzen in Kraft tritt.

3. Besondere Bestimmungen in den übrigen Bereichsgesetzen bleiben vorbehalten.

← § 64 VBG Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Geltungsbereich § 67 VBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →