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400a VBG CH-LU

§ 57 Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Freiwilliger Schulsport

Zusatzangebote zur Volksschule
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§ 57 VBG · Freiwilliger Schulsport

1. Der freiwillige Schulsport richtet sich nach dem Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Kantonales Sportförderungsgesetz) vom 9. Dezember 2013.

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