400a
VBG
CH-LU
§ 54 Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Betriebsbewilligung
Private Anbieterinnen
§ 54 VBG · Betriebsbewilligung
1. Das zuständige Departement regelt in der Betriebsbewilligung die Bedingungen für den Betrieb und die Aufsicht.