400a
VBG
CH-LU
§ 38 Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Zuständiges Departement
Organe des Kantons
§ 38 VBG · Zuständiges Departement
1. Das zuständige Departement ist verantwortlich für
a. das Erreichen der Ziele der Volksschule und der Ziele der einzelnen Stufen durch eine hohe Qualität des Volksschulangebots im ganzen Kanton,
b. die Weiterentwicklung des Volksschulsystems und dessen Anpassung an die aktuellen Erfordernisse.
2. Es ist den zuständigen Organen der Gemeinden in seinem Verantwortungsbereich fachlich vorgesetzt, verkehrt mit ihnen direkt und ist ihnen gegenüber verfügungsberechtigt.
3. Es regelt durch Weisungen oder Empfehlungen
a. die zu verwendenden Lehrmittel,
b. die Schulbibliotheken und -mediotheken,
c. die Elternbildung.