400a
VBG
CH-LU
§ 33 Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Schule als pädagogische Organisation
Organisation
§ 33 VBG · Schule als pädagogische Organisation
1. Eine Schule als pädagogische Organisation ist eine geleitete, pädagogische und betriebliche Handlungseinheit, die im Wesentlichen die Schulleitung, die Lehrpersonen, die Lernenden und das Betriebspersonal umfasst.
2. Sie wird aus einem oder mehreren Schulhäusern eines Schulkreises unter Einbezug der Kindergärten gebildet.
3. Sie gibt sich ein Leitbild und nimmt ihre Aufgaben nach Massgabe dieses Gesetzes wahr.