400a
VBG
CH-LU
§ 18 Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Begriff
Erziehungsberechtigte
§ 18 VBG · Begriff
1. Erziehungsberechtigte sind Eltern und andere Personen, die nach Massgabe des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs berechtigt sind, Kinder bei Entscheiden in schulischen Belangen zu vertreten.