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400a VBG CH-LU

§ 18 Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Begriff

Erziehungsberechtigte
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§ 18 VBG · Begriff

1. Erziehungsberechtigte sind Eltern und andere Personen, die nach Massgabe des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs berechtigt sind, Kinder bei Entscheiden in schulischen Belangen zu vertreten.

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