400a
VBG
CH-LU
§ 1 Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Geltungsbereich
Allgemeines
§ 1 VBG · Geltungsbereich
1. Dieses Gesetz regelt die Kindergartenstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe I der Volksschule, die Sonderschule, die Förderangebote und die schulischen Dienste sowie die Zusatzangebote zur Volksschule in diesem Bereich.