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40 VRG CH-LU

§ 3 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - c. Verwaltungssache

Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
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§ 3 VRG · c. Verwaltungssache

1. Eine Verwaltungssache im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn eine dem Gesetz unterstellte Behörde dafür zuständig ist.

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