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VRG
CH-LU
§ 3 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - c. Verwaltungssache
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
§ 3 VRG · c. Verwaltungssache
1. Eine Verwaltungssache im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn eine dem Gesetz unterstellte Behörde dafür zuständig ist.