Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
40 VRG CH-LU

§ 192 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 5. Urteil

Rechtsschutz - Verwaltungsgerichtliche Prüfung von Erlassen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (229 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 192 VRG · 5. Urteil

1. Wenn ein angefochtener Rechtssatz verfassungs- oder gesetzwidrig ist oder sonstwie einem übergeordneten Rechtssatz widerspricht, hebt ihn das Kantonsgericht auf; es veröffentlicht die Aufhebung im Kantonsblatt.

2. Die Aufhebung eines Rechtssatzes wird mit der Veröffentlichung des Urteils allgemein verbindlich.

← § 191 VRG Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 1. Begriffe a. Gemeinwesen[[1]](#articletitle_text_fn_615543_2_1_c) § 193 VRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →