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40 VRG CH-LU

§ 187a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 9. Aufsichtsrechtliche Anzeige

Rechtsschutz - Aufsichtsbeschwerde und aufsichtsrechtliche Anzeige
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§ 187a VRG · 9. Aufsichtsrechtliche Anzeige

1. Eine aufsichtsrechtliche Anzeige, welche die Voraussetzungen der §§ 180 ff. nicht erfüllt, kann formlos erledigt werden.

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