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VRG
CH-LU
§ 187 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 8. Sanktionen
Rechtsschutz - Aufsichtsbeschwerde und aufsichtsrechtliche Anzeige
§ 187 VRG · 8. Sanktionen
1. Wenn dem Beschwerdebeklagten ein grobes Verschulden zur Last fällt, kann ihm die Beschwerdeinstanz die Verfahrenskosten und eine Ordnungsbusse bis zu 2000 Franken auferlegen.
2. ...