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40 VRG CH-LU

§ 187 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 8. Sanktionen

Rechtsschutz - Aufsichtsbeschwerde und aufsichtsrechtliche Anzeige
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§ 187 VRG · 8. Sanktionen

1. Wenn dem Beschwerdebeklagten ein grobes Verschulden zur Last fällt, kann ihm die Beschwerdeinstanz die Verfahrenskosten und eine Ordnungsbusse bis zu 2000 Franken auferlegen.

2. ...

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