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VRG
CH-LU
§ 181 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 2. Unzulässigkeit
Rechtsschutz - Aufsichtsbeschwerde und aufsichtsrechtliche Anzeige
§ 181 VRG · 2. Unzulässigkeit
1. Gegen Entscheide, die sich durch ein Rechtsmittel anfechten lassen, ist die Aufsichtsbeschwerde unzulässig.
2. Wenn gegen den Endentscheid ein Rechtsmittel gegeben ist, kann die Ablehnung eines Beweisantrages nicht durch Aufsichtsbeschwerde angefochten werden.