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VRG
CH-LU
§ 171 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 10. Urteil
Rechtsschutz - Verwaltungsgerichtliche Klage
§ 171 VRG · 10. Urteil
1. Das Kantonsgericht würdigt die Anträge der Parteien in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht frei.
2. Über die zur Sache gestellten Anträge der Parteien darf das Kantonsgericht weder zugunsten noch zuungunsten einer Partei hinausgehen.