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40 VRG CH-LU

§ 163 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 2. Unzulässigkeit

Rechtsschutz - Verwaltungsgerichtliche Klage
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§ 163 VRG · 2. Unzulässigkeit

1. Die verwaltungsgerichtliche Klage ist unzulässig, wenn nach der Rechtsordnung eine Verwaltungsbehörde oder ein anderes Gericht zuständig ist, über die Streitsache zu entscheiden.

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