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40 VRG CH-LU

§ 162 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 1. Klagefälle

Rechtsschutz - Verwaltungsgerichtliche Klage
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§ 162 VRG · 1. Klagefälle

1. Das Kantonsgericht beurteilt unter Vorbehalt von § 163 als Klageinstanz öffentlich-rechtliche Streitsachen

a. aus öffentlich-rechtlichen Verträgen;

b. zwischen Gemeinwesen (§ 1);

c. aus Konzessionen zwischen einem Gemeinwesen und dem Konzessionär oder zwischen Konzessionären unter sich;

d. * wegen vermögensrechtlicher Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen der Behördenmitglieder, Ersatzmänner und Angestellten im Sinn von § 2 Unterabsatz a des Personalgesetzes;

e. für welche andere Erlasse die verwaltungsgerichtliche Klage zulassen.

2. ...

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