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VRG
CH-LU
§ 162 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 1. Klagefälle
Rechtsschutz - Verwaltungsgerichtliche Klage
§ 162 VRG · 1. Klagefälle
1. Das Kantonsgericht beurteilt unter Vorbehalt von § 163 als Klageinstanz öffentlich-rechtliche Streitsachen
a. aus öffentlich-rechtlichen Verträgen;
b. zwischen Gemeinwesen (§ 1);
c. aus Konzessionen zwischen einem Gemeinwesen und dem Konzessionär oder zwischen Konzessionären unter sich;
d. * wegen vermögensrechtlicher Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen der Behördenmitglieder, Ersatzmänner und Angestellten im Sinn von § 2 Unterabsatz a des Personalgesetzes;
e. für welche andere Erlasse die verwaltungsgerichtliche Klage zulassen.
2. ...