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VRG
CH-LU
§ 149 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 2. Unzulässigkeit a. wegen eidgenössischer Rechtsmittel
Rechtsschutz - Verwaltungsgerichtsbeschwerde - Beschwerdefälle
§ 149 VRG · 2. Unzulässigkeit a. wegen eidgenössischer Rechtsmittel
1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist unzulässig, wenn sich der Entscheid bei einer Bundesbehörde durch ein anderes Rechtsmittel als die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten oder die subsidiäre Verfassungsbeschwerde anfechten lässt.