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40 VRG CH-LU

§ 128a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) - 3. Teilentscheide

Rechtsschutz - Rechtsmittelverfahren
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§ 128a VRG · 3. Teilentscheide

1. Das Rechtsmittel ist zulässig gegen einen Entscheid, welcher

a. nur einen Teil der gestellten Begehren behandelt, wenn diese Begehren unabhängig von den anderen beurteilt werden können;

b. das Verfahren nur für einen Teil der Beschwerdeführer abschliesst.

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