390
CH-LU
§ 4 Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über die Erwerbsausfallentschädigungen an Wehrpflichtige (Erwerbsersatzordnung)
§ 4 Erwerbsersatzordnung
1. Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement rückwirkend auf den 1. Januar 1953 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.