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§ 4 Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über die Erwerbsausfallentschädigungen an Wehrpflichtige (Erwerbsersatzordnung)

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§ 4 Erwerbsersatzordnung

1. Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement rückwirkend auf den 1. Januar 1953 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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