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39 CH-LU

§ 6 Gesetz über die Videoüberwachung - Rechtsverweis

Allgemeine Bestimmungen
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§ 6 Gesetz über die Videoüberwachung · Rechtsverweis

1. Soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt, kommen die Bestimmungen des Kantonalen Gesetzes über den Schutz von Personendaten (Kantonales Datenschutzgesetz) vom 2. Juli 1990 zur Anwendung.

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